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Wenn jemand, der steuerpflichtig ist, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung für jemanden Aufwendungen erbringen muss, die regelmäßig wiederkehren, jedoch in ihrem Umfang variabel sind, dann spricht man von einer dauernden Last.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei den Aufwendungen um Geld- oder um Sachwerte handelt.