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Körperschaftsteuer auszahlen lassen

Von Unternehmer.de am 19. September 2008 – 10:54 drucken   |  Keine Kommentare
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Ab sofort können Sie Ihr Körperschaftsteuer-Guthaben wieder nutzen. Das Finanzamt zahlt die bisher einbehaltene Summe aus.

Stichtag für die Auszahlung sei der 30. September 2008, berichtet BWRmed!a, ein Unternehmensbereich der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG. Die Auszahlung erfolge automatisch in zehn gleichen Jahresbeträgen bis 2017 direkt an das Unternehmen.

Auf die Auszahlung bestehe ein gesetzlicher Anspruch. Das Finanzamt erstatte das Guthaben auch, wenn das Unternehmen keine Gewinne auszahle. Der Auszahlungsanspruch kann laut BWRmed!a mit fälligen Steuervorauszahlungen verrechnet werden – etwa mit der Körperschaftsteuer-Vorauszahlung oder mit der Umsatzsteuer-Zahlung auf Basis der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Hintergrund: Im Jahr 2001 wurde das Halbeinkünfte-Verfahren eingeführt. Während zuvor die Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft zu einer Minderung der Körperschaftsteuer führten, war dies beim Halbeinkünfte-Verfahren nicht der Fall. Das angesparte Körperschaftsteuer-Guthaben für die Zeit vom 11.04.2002 bis 01.01.2006 lag in der Folge auf Eis.

Beispiel für ein Unternehmen mit einem Körperschaftsteuer-Guthaben von 70.000 Euro am 31.12.2006: Der Fiskus zahlt davon ab 2008 jährlich ein Zehntel, also jeweils 7.000 Euro, an das Unternehmen aus. Bei einem Körperschaftsteuer-Guthaben von maximal 1.000 Euro erfolgt die Auszahlung in einer Summe. (uqrl)

www.bwr-media.de



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