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Für Existenzgründer stellt sich gerade in der Gründungsphase die Frage, ob sie wirklich selbständig sind oder unter den allgemeinen Begriff der „Scheinselbständigkeit“ fallen. Vielfach ist zwar der Begriff bekannt aber die genaue Problematik und wie man diese lösen kann, bleibt offen. Der folgende Beitrag zeigt die rechtlichen Grundlagen auf und bietet mittels einer Checkliste eine Hilfestellung zur Selbsteinschätzung. Nur in seltenen Fällen haben Existenzgründer kurz nach der Gründung eine Vielzahl von Auftraggebern. I.d.R. konzentriert man sich auf ein Unternehmen, so dass zumindest die Anfangsinvestitionen gesichert sind. Ist dies der frühere Arbeitgeber kann es problematisch werden.

Arbeitnehmer kommt glimpflicher davon

Ans Tageslicht gelangt die Problematik i.d.R. durch eine Betriebsprüfung der Auftraggeber. Diese führt die Deutsche Rentenversicherung Bund aus Berlin durch. Kommt die Rentenversicherungsanstalt zu dem Schluss, dass eine Scheinselbständigkeit vorliegt, muss der Arbeitgeber/ Auftraggeber rückwirkend für bis zu vier Jahre Beiträge für die Sozialversicherung nachzahlen, in Ausnahmefällen auch länger. Von ihm kann der Arbeitgeber nur die Beiträge für die letzten drei Monate verlangen.

Damit von Beginn der Selbständigkeit Klarheit herrscht, kann es sinnvoll sein ein sog. Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. Dabei wird geprüft ob tatsächlich eine Selbständigkeit vorliegt. Das Verfahren kann von beiden Seiten (Auftragnehmer und Auftraggeber) eingeleitet werden, erstreckt sich unter Umständen aber auf mehrere Wochen oder sogar Monate. Wird der Antrag auf Statusfeststellung aber innerhalb eines Monats nach Existenzgründung gestellt und bescheidet die Rentenversicherung später ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis müssen die Sozialbeiträge erst ab Bescheiddatum gezahlt werden.

Warten die Parteien dagegen ab bis durch eine Betriebsprüfung das Beschäftigungsverhältnis offenkundig wird, besteht die Versicherungspflicht von Beginn der Existenzgründung an. Tipp: Die entsprechenden Formulare kann man auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung- bund.de) unter „Formulare & Publikationen“ downloaden.

Arbeitnehmerähnliche Selbständige

Arbeiten Existenzgründer überwiegend für einen Auftraggeber, gelten sie als „arbeitnehmerähnliche Selbständige“. In diesen Fällen sind die Unternehmer verpflichtet Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Gewinnen Selbständige Auftraggeber hinzu, können sie ihren Status von der Rentenversicherung abermals prüfen lassen. Kommt die Versicherung zu dem Ergebnis, dass keine „arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit“ mehr vorliegt werden sie von der Beitragspflicht befreit.

Sind Sie tatsächlich selbständig?

▶ Sie tragen selbst das Unternehmerrisiko und haben auch eigenes Kapital in Ihr Unternehmen investiert?

▶ Sie unterliegen keinen Weisungen anderer und können Ihre Aufträge unabhängig/ frei planen und erledigen?

▶ Nutzen Sie eigene Geschäftsräume und Betriebsmittel?

▶ Unterhalten Sie ein Firmenauto?

▶ Können Sie frei über Kauf & Einsatz von Betriebsmitteln entscheiden?

▶ Sie können selbst bestimmten wann, wie und wie viel Sie arbeiten?

▶ Legen Sie die Preise von Waren oder Dienstleistungen selbst fest?

▶ Machen Sie selbst Werbung?

▶ Haben Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung, weil Sie für Schäden bei Ihren Kunden selbst haften?

▶ Können Sie Ihren Arbeitsablauf weitgehend selbst planen?

▶ Haben Sie mehr Auftraggeber?

▶ Beschäftigen Sie Mitarbeiter die nicht nur als Aushilfe (geringfügige Beschäftigte) arbeiten?

Je mehr Fragen Sie mit „ja“ beantworten können, desto unwahrscheinlicher ist die „Scheinselbständigkeit“. Rechtliche Gewissheit erhalten Sie durch ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

(Bild: © Kerbusch – Fotolia.com)

Florian Reichardt

Diplom Betriebswirt Florian Reichardt ist Mitarbeiter der Firma REICHARDT - Steuerberatung - Wirtschaftsmediation. Die Steuerkanzlei berät seit mehr als 30 Jahren klein- und mittelständische Unternehmen aus zahlreichen Branchen. Daneben betreut die Kanzlei auch Privatpersonen im Zuge der privaten Steuern, sowie der privaten Finanz- und Vermögensplanung. Im Vordergrund steht vor allem der persönliche Kontakt zu den Mandanten. Der ausgebildete Wirtschaftsmediator ist außerdem freiberuflicher Autor diverser Publikationen.

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