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Das Inkassogeschäft hat sich in den letzten Jahren zu einem gesellschaftlich akzeptierten Bestandteil des Forderungsmanagements entwickelt. Spätestens seit dem Rechtsdienstleistungsgesetz aus dem Jahr 2008 haben die Inkassounternehmen umfangreiche Rechtsmittel zur Verfügung, um ihren MandantInnen Forderungsmanagement aus „einem Guss“ anbieten zu können.

Unter Inkasso versteht man das gewerbsmäßige Einziehen fremder Forderungen. Unternehmen, die solch einer Tätigkeit nachgehen, benötigen dazu eine Genehmigung von Rechts wegen (vgl. §§ 1 Abs.1 Nr.5, Abs.2 S.1 RberG).

Diese macht zur Voraussetzung, dass Unternehmen über hinreichende Sachkunde und die persönliche Eignung verfügen müssen, um Forderungen gegen Entgelt „einzutreiben“.

Was Inkassounternehmen machen

Wie schon erwähnt sind Inkassounternehmen als Forderungsmanagementdienstleister tätig. Die Methoden und Möglichkeiten des Forderungsmanagements sind jedoch verschieden.

Das „klassische“ Inkassogeschäft besteht darin, Einzelfallforderungen, kaufmännisch abgemahnte, aber noch nicht titulierte Forderungen einzuziehen. Es bestehen aber auch durchaus längerfristige Mandatsverträge zwischen Inkassounternehmen und ihren Mandanten, bei denen das Inkassounternehmen Forderungen gebündelt übernimmt, ohne dass das Unternehmen zuvor kaufmännisch abgemahnt hat. Dies übernimmt das Inkassounternehmen dann mit.

Video: Was ist Inkasso? Kurz erklärt!

Technisch ausgedrückt unterscheiden sich die Inkassodienstleistungen also vor allem in dem Zeitpunkt des Forderungsverzugs, ab dem das Inkassounternehmen tätig wird.

Wird das Inkassounternehmen zu einem sehr frühen Zeitpunkt und generell tätig, ist der Übergang zu Factoringunternehmen fließend. Rechtlich besteht allerdings eine recht klare Abgrenzung, da Factoringunternehmen einer anderen Aufsichtsbehörde unterliegen und seit Januar 2009 im Rahmen der Novellierung des Kreditwesengesetzes anders bilanzierungspflichtig sind. InkassounternehmerInnen haben also ein recht weites Aufgabenfeld, das von von telefonischen Mahnungen bis zum Anstreben von Gerichtsverfahren reicht.

Die Titulierung, also das Durchsetzen einer Forderung vor Gericht, hat den Vorteil, dass diese Forderungen erst 30 Jahre nach ihrer Entstehung verjähren (vgl. § 197 Abs.1 Nr.3 BGB).

Die verschiedenen Inkassoarten

Aufgrund der breiten Angebotsvielfalt auf dem Inkassomarkt haben sich die meisten Anbieter für Inkassodienstleistungen auf bestimmte Inkassoarten spezialisiert. Dabei lässt sich ein recht eindeutiger Trend abzeichnen: Während die vielen kleinen Inkassoanbieter, die quasi in jeder größeren Stadt anzutreffen sind, mehrheitlich Einzelforderungen bearbeiten, sind die größeren Anbieter meist darauf spezialisiert Forderungen als Gesamtpakete aufzukaufen. Der Kauf erfolgt dabei üblicherweise einige Tage, nachdem die Zahlungsfrist abgelaufen ist, also mit dem Versand der ersten Mahnung.

Neben dem Kauf von Forderungen gibt es auch Inkassounternehmen, die im Auftrag ihrer Mandanten versuchen, deren säumige Schuldner von der Zahlung der Forderung zu überzeugen. Dabei handelt es sich um eine Tätigkeit, die im Auftrag der Gläubiger erfolgt. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Modell, bei dem die Forderungen von dem Inkassounternehmen gekauft werden. Beide Modelle sind auf dem Markt anzutreffen.

Vorteile der Inkassodienstleistung

Insgesamt hat man von der Inanspruchnahme einer Inkassodienstleistung dann Vorteile, wenn es gelingt, die Zeit zwischen Leistungserbringung und Zahlungseingang erheblich zu verringern, und man diese neu gewonnene Liquidität tatsächlich produktiv einsetzen kann. Denn gerade beim Forderungsverkauf ist man häufig gezwungen, Abschläge von bis zu 70 Prozent auf die eigentliche Forderungshöhe in Kauf zu nehmen.

Jakob Straub

Jakob Straub studierte Betriebswirtschaftslehre an der Humboldt Universität zu Berlin und arbeitet heute als Produktentwickler bei der Beko Käuferportal GmbH. Als Experte für die Beschaffung gewerblicher Produkte und Dienstleistungen kennt er sich bestens mit den Problemen mittelständischer Unternehmen aus.

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