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Startup: 3 Gründe, warum Sie auf Privatkredite verzichten sollten!Mit den Milliarden-Bürgschaften des Bundes für klamme Banken ist die Bürgschaft als Kreditsicherung wieder in den Mittelpunkt gerückt. Doch nicht nur Großunternehmen und gewerbliche Mittelständler, sondern auch Existenzgründer und Freiberufler können bei der Finanzierung ihrer Investitionen auf öffentliche Bürgschaften zurückgreifen.

Angeboten werden sie von den Bürgschaftsbanken der Länder. Dabei gilt der Grundsatz: Zuständig ist die Bürgschaftsbank des Bundeslandes, in dem der Unternehmer oder Freiberufler seinen Sitz hat.

Die öffentlichen Bürgschaftsbanken helfen Ihnen auf indirekte Weise bei der Finanzierung Ihres Unternehmens. Als Darlehensgeber fungiert in aller Regel die Hausbank, während die Bürgschaftsbank lediglich das Ausfallrisiko übernimmt.

Auf diese Weise wird Ihnen bei der doch recht risikobehafteten Finanzierung Ihrer Selbstständigkeit der Zugang zu Krediten deutlich erleichtert. Der Grund: Weil im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Bürgschaftsbank einspringt, kann die kreditgebende Bank das Darlehen praktisch als risikolos einstufen.

Bürgschaft kann Kreditantrag retten

Wer den Aufbau oder die Erweiterung des eigenen Unternehmens zu finanzieren hat, kann mit Hilfe der Bürgschaftsbank die Finanzierung im Vergleich zum Kredit ohne Sicherheit meist zu weit günstigeren Konditionen realisieren.

Mehr noch: Bei so manchem Investitionsvorhaben, dessen Finanzierung die Hausbank zunächst verweigert hatte, konnte mit Hilfe einer Bankbürgschaft die Kreditzusage doch noch erreicht werden.

Die Beantragung kann auf zwei Wegen erfolgen. Bei größeren Bürgschaften übernimmt üblicherweise die Hausbank die Weiterleitung des Antrags an die zuständige Bürgschaftsbank. Bei kleineren Finanzierungsvorhaben steht in vielen Bundesländern auch der direkte Weg zur Bürgschaftsbank offen.

Die Institute wollen damit Kundennähe zeigen und die Unternehmer von ihrer Hausbank unabhängiger machen – ein Fakt, von dem nur wenige wissen. Der Vorteil dieser Vorgehensweise: Die Finanzierungsverhandlung kann deutlich abgekürzt werden, wenn die Bürgschaftszusage bereits vorliegt.

Die Direkt-Bürgschaft läuft unter der Bezeichnung “Bürgschaft ohne Bank (BoB)”, und die Obergrenze liegt je nach Bundesland bei 50.000 bis 500.000 Euro.

Gleiche Unterlagen wie bei Kreditverhandlung

Um eine Bürgschaft zu erhalten, müssen Sie die gleichen Unterlagen wie bei der Kreditverhandlung vorlegen. Dazu gehören Bilanzen, die Aufstellung von Vermögenswerten und Schulden sowie die Gewinn- und Verlustrechnung.

Auch die zu erwartenden Gewinne aus der zu finanzierenden Investition müssen schlüssig dargelegt werden, um die Bürgschaftsbank von einem Engagement zu überzeugen. Denn die Institute sehen sich nicht als Notnagel für Pleitekandidaten, sondern als Förderer für aussichtsreiche Investitionen.

Die Laufzeit der Bürgschaft hängt von der Lebensdauer der damit finanzierten Investition ab. So werden bei Gebäuden, Betriebseinrichtung oder Maschinen die üblichen Abschreibungsfristen zugrunde gelegt.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie mit Hilfe der Bürgschaftsbank Ihre Finanzierung optimieren wollen, sollten Sie auch die dafür anfallenden Kosten in Ihre Rechnung mit einkalkulieren. Trotz der Gebühren ist diese Finanzierungshilfe attraktiv – immerhin kann sie dabei helfen, die Kreditkonditionen um mehrere Prozentpunkte zu senken oder das Darlehen überhaupt erst möglich zu machen.

(Bild: © Falko Matte – Fotolia.de)

Thomas Hammer

Thomas Hammer ist freier Wirtschaftsjournalist. Er schreibt unter anderem für die ZEIT, die Süddeutsche Zeitung sowie die Ärzte Zeitung und hat im Verlag der Verbraucherzentralen mehrere Finanzratgeber veröffentlicht. Speziell für Freelancer und Selbstständige betreibt er das Online-Ratgeberblog www.finanzen-fuer-freie.de.

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