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Fotolia_20265319_XSDie Angst geht um in deutschen Landen, denn erneut wird eine Steuersünder-CD mit Kontodaten deutscher Anleger der deutschen Regierung feilgeboten und diese ist gewillt, die CD zu erwerben. 

Warum die Luft für Steuerhinterzieher dünn wird und was man tun kann, will Ihnen dieser Artikel aufzeigen.

Der Staat hat für sich klare Prioritäten gesetzt. Im Gegensatz zum allgemeinen Strafrecht bietet er in Form eines modernen Ablasshandels die einzigartige Möglichkeit, die Tat der vermeintlichen Steuerhinterziehung auch nach Vollendung durch entsprechende Geldzahlungen „wiedergutzumachen“ und Straffreiheit zu erlangen.

Alles was der reuige Sünder dafür tun muss, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige bei seinem zuständigen Finanzamt zu stellen.

Was passiert bei Entdeckung einer Steuerhinterziehung

Für Inhaber unversteuerter Vermögensanlagen im Ausland stellt sich die Frage, wie im Worst-Case-Szenario bei Verzicht auf eine Selbstanzeige die Entdeckung der Steuerstraftat geahndet wird. Dazu müssen wir uns in das Jahr 2008 zurückbewegen.

Genauer gesagt am 02.12.2008 hat der Bundesgerichtshof (BGH) sich grundsätzlich zu der Strafbemessung bei Steuerhinterziehungen geäußert. Dabei spielt die Höhe des Hinterziehungsbetrages eine wesentliche Rolle. Bis zu einem Steuerschaden von 50.000 Euro ist dabei eine Geldstrafe regelmäßig angemessen.

Wie beim Betrug hat der BGH festgestellt, dass ein großes Ausmaß vorliegt, wenn der Steuerschaden über 50.000 Euro liegt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Frage, wann eine strafrechtliche Verjährung der Steuerhinterziehung eintritt. Nach der gesetzlichen Neufassung des § 379 Abs. 1 AO durch das Jahressteuergesetz 2009 verjährt nämlich ein schwerer Fall der Steuerhinterziehung erst in zehn Jahren.

Steuerhinterziehung: Großes Ausmaß ab 50.000 Euro

Für den Bereich zwischen 50.000 und 100.000 Euro bleibt das BGH-Urteil leider etwas unklar. Hier kommt es auf den Einzelfall an, ob noch eine Geldstrafe oder aber schon eine Freiheitsstrafe zur Bewährung verhängt werden kann.

Ab 100.000 Euro wird in der Regel eine Freiheitsstrafe zur Bewährung zu verhängen sein und ab einer Hinterziehungssumme von mehr als eine Million Euro eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Hinzu kommt, dass bei einem hinterzogenen Millionenbetrag eine öffentliche Hauptverhandlung zwingend ist, so dass die Reputation des Betroffenen zusätzlichen Schaden erleidet.

Ausweg Selbstanzeige – Geld regiert die Welt

Der Gesetzgeber hat die Selbstanzeige samt Strafbefreiung eingeführt, um bisher entzogene Geldmittel in die leeren Kassen zu spülen. In der Form ist die Selbstanzeige frei gestaltbar, jedoch inhaltlich sehr komplex. Sie muss im Ergebnis das Finanzamt in die Lage versetzen, die richtige Steuer sofort festsetzen zu können.

Dabei sollte man die Beträge eher zu hoch angeben als zu niedrig. Denn eine nachträgliche Korrektur nach unten ist möglich, der umgekehrte Fall jedoch nicht. Schnell handeln ist dabei das oberste Gebot, denn ist die Tat erst mal entdeckt, greift die Selbstanzeige nicht mehr.

Da der Fiskus vor allem auf Geld aus ist, muss sichergestellt werden, dass die geschuldeten Steuerbeträge und Hinterziehungszinsen in einem vernünftigen Zeitrahmen gezahlt werden können. Aus Beratersicht ist dabei natürlich die sofortige Begleichung wünschenswert, jedoch lassen sich erfahrungsgemäß auch Ratenzahlungspläne vereinbaren.

Steuerhinterziehung: Wann die Selbstanzeige nicht greift

Die Zeit für alle Steuersünder auf der aktuellen CD läuft kontinuierlich ab, denn die strafbefreiende Selbstanzeige ist nicht immer möglich. Dies ist der Fall, wenn der Außenprüfer oder die Steuerfahndung zur steuerlichen Prüfung oder Ermittlung bereits erschienen ist.

Das heißt, in der Sekunde, in der der Prüfer sich durch Vorzeigen des Dienstausweises legitimiert, ist die Uhr abgelaufen. Eine Sperre tritt ebenfalls in Kraft, wenn die Einleitung eines Strafverfahrens dem Steuersünder oder seinem Vertreter bekannt gegeben worden ist, oder aber die Tat durch den Fiskus bereits soweit entdeckt worden ist, dass eine Verurteilung möglich ist.

Das Ergebnis der Selbstanzeige

Grundsätzlich wird bei Stellung der Selbstanzeige ein Ermittlungsverfahren zur Überprüfung der Selbstanzeige eröffnet. Hat der Berater gut gearbeitet und die Selbstanzeige ist wirksam, wird dieses Verfahren wieder eingestellt. Die Steuern für die letzen zehn Jahre müssen nebst Zinsen nachentrichtet werden.

Für den Betroffenen tritt Straffreiheit ein und er kann relativ ungeschoren sein Leben fortführen. Die neue CD hat wieder gezeigt, dass die Finanzströme transparenter und das vielgepriesene Bankgeheimnis löchriger werden. Daher empfiehlt es sich für alle Anleger mit unversteuertem Auslandsvermögen, diese Option zu prüfen.

(Bild: © WOGI – Fotolia.com)

Ashok Riehm

Ashok Riehm ist nach verschiedenen Leitungsfunktionen im mittleren Management in der Beratung angekommen. Er ist Wirtschaftsmediator & Consultant in der RIEHM Steuerberatungskanzlei, zuständig für den Bereich der Unternehmensberatung und Konfliktlösung. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind Existenzgründungen, Coaching, Unternehmensbewertung und Unternehmensnachfolge sowie Finanzierung.

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