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Bank- und Insolvenzrecht - UrteileUnternehmen halten Liquidität, legen Gelder aber auch mit verschiedenen Zielen an, wie Termingelder für künftige Rechnungen, oder sie erwerben Aktien. Voraussetzung ist dabei natürlich ein Aktiendepot für Firmenkunden. Dabei muss es sich bei den erworbenen Titeln nicht unbedingt um Aktien der Mitbewerber handeln, es können durchaus auch die Titel des eigenen Hauses im Depot liegen. Aktienrückkäufe als Maßnahme für eine Kursstützung sind keine Seltenheit.

Für Firmenkunden gelten die gleichen Prinzipien wie für private Anleger

Grundsätzlich unterscheiden Banken bei Aktiendepots nicht, ob diese für Privatkunden oder Firmenkunden eröffnet werden. Im Umkehrschluss gilt daher für institutionelle Investoren das gleiche wie für jeden anderen auch: Das Aktiendepot muss sich unter betriebswirtschaftlichen Gründen rechnen. Das bedeutet, dass nicht die Hausbank unter Umständen die erste Wahl bei der Suche nach einem geeigneten Aktiendepot ist, sondern eine Direktbank mit günstigeren Konditionen zu einer höheren Nettorendite beiträgt.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn der zuständige Mitarbeiter vor der Depoteröffnung einen Aktiendepot-Vergleich durchführt. Gerade für Unternehmen, die sowohl größere Aktienpositionen im Depot halten, aber auch Transaktionen mit hohen Volumina durchführen, ist ein Vergleich wichtig. Es gibt inzwischen genügend Anbieter, welche die Depotführung kostenlos anbieten. Die Einsparungen gegenüber einer Filialbank sind vor dem Hintergrund enorm, dass sich die Kosten für die Depotführung aus dem Depotbestand ermitteln.

Ordergebühren spielen eine wesentliche Rolle

Klassisch werden die Ordergebühren prozentual vom Ordervolumen berechnet. Diese Kalkulation hat eine Mindestgröße, ist aber auch nach oben gedeckelt. Je größer die Order ist, umso höher ist auch erst einmal die Courtage. Interessanter sind dieser Variante gegenüber feste Ordergebühren, die sich nicht am Volumen orientieren.  Unterschieden wird hier nur nach den Handelsplätzen, das heißt, ob es ein inländischer Auftrag ist, an einer europäischen oder an einer Überseebörse gehandelt werden soll. Ebenfalls keinen Unterschied gibt es bei der umsatzsteuerlichen Betrachtung. Die meisten Unternehmen sind vorsteuerabzugsberechtigt. Die seitens der Banken für die Wertpapiertransaktionen und gegebenenfalls für die Depotverwaltung in Rechnung gestellten Kosten weisen die Mehrwertsteuer grundsätzlich aus, sie kann also entsprechend verrechnet werden.

Viele Kreditinstitute bieten im Zusammenhang mit einem Aktiendepot auch hochverzinste Tagesgeldkonten an. Für die Liquiditätshaltung eines Unternehmens ist dies gegenüber einem Girokonto die zweifellos interessantere Alternative.

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