Beschäftigte der Abfallwirtschaft erhalten Mindestlohn
Die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) erklärte, dass sie eine neue Rechtsverordnung auf den Weg gebracht hat, die den Mindestlohn für die Branche der Abfallwirtschaft als allgemeinverbindlich festschreibt. Dieser Mindestlohn soll für die Beschäftigten in der Abfallwirtschaft ab Januar 2010 gelten.
Damit hat die schwarz-gelbe Koalition die Übereinkunft der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und den Arbeitgebern umgesetzt. Der Mindestlohn in der Branche soll sich auf 8,02 Euro in der Stunde belaufen.
Erhard Ott, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes, begrüßte die Einigung der Koalitionsspitzen von Union und FDP über den Mindestlohn in der Entsorgungsbranche. Nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung hätten mindestens 20000 Beschäftigte einen Anspruch auf mehr Lohn. Diese Mindestlohnregelung gilt auch für Leiharbeiter die in der Abfallwirtschaftsbranche tätig sind, so Ott.
Profitieren werden vor allem die Beschäftigten in den neuen Bundesländern. Hier werden teilweise Löhne, darunter auch große private Entsorger, von 4,00 bis 6,00 Euro gezahlt.
(Quelle: ddp)
Unternehmer.de-Redaktion: Esther Hoffmann
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